Klimaschutzkonzept Forstern (2013)

Im Zeitraum August 2012 bis Dezember 2013 wurde durch das Institut für Energietechnik für 8 Kommunen im Landkreis Erding ein Klimaschutzkonzept erarbeitet. Die umfangreiche Unterlage hat für jede Gemeinde einzelne, aber auch gemeinschaftliche Handlungsvorschläge ergeben. Diese Vorschläge wurden kategorisiert und priorisiert.

Die 4 Felder, in die man die Maßnahmen eingeteilt hat, waren “Nachrangig”, “Selbstläufer”,  “Unterstützungsbedarf” und .”Konsens”.

Nachrangig
Im Bereich “Nachrangig” findet sich beispielsweise die Maßnahme 4.2. “Erweiterung des Radwegenetzes“, in dem eine Bestandsaufnahme der Lücken erfolgen sollte. Das mag einen geringen direkten Beitrag zur Energiewende leisten, allerdings sehen wir das für Forstern ganz und gar nicht als “nachrangig” an und wollen hier die Lücken vor Ort schließen! Siehe: Fahrradweg: Ortsmitte

Selbstläufer
Erstaunlich viele Maßnahmen wurden in den Bereich “Selbstläufer” , die einen geringeren direkten Beitrag zur Energiewende liefern, jedoch aus anderen Gründen einen hohen Anreiz zur Umsetzung bieten, kategorisiert.
Beispielsweise M2.5 “Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik”. Hier noch verständlich, da dies nach und nach bei Defekten sowieso passiert. Ob die Maßnahmen M6.2.4. Projekt Fifty-Fiftyoder M6.3.1 “Unternehmerstammtisch “Energie”” erfolgreich umgesetzt wurden, ist Stand heute nicht bekannt. 

Unterstützungsbedarf
Hier ist laut den Verfassern eine “besondere Aufmerksamkeit” für die Maßnahmen notwendig, da diese einen hohen Beitrag leisten könnten, jedoch auf Grund anderer Einflüsse schwieriger umzusetzen sind. Darunter finden sich z.B. M2.1 “Aufbau von Verbrauchsdatenerfassung und Energiemanagement für kommunale Liegenschaften”  und M2.2. “Umstieg auf Ökostrom für kommunale Liegenschaften”.

Konsens

Diese Maßnahmen sollen einen hohen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten und es bestehen gleichzeitig “hohe Anreize zur Realisierung”. 

Hierunter fällt z.B. die Maßnahme 3.1. “Errichtung kommunaler PV-Aufdach-Anlagen mit Schwerpunkt Eigenverbrauch und Bürgerbeteiligung“.
Konkret für Forstern steht dort:

Forstern: Errichtung von PV-Anlagen im Zuge des geplanten Neubaus von Feuerwehrhof und Bauhof sowie einer Kindertagesstätte mit Verwaltungstrakt (ca. 2015/2016)
[…]
Falls Errichtung und Betrieb wirtschaftlich sinnvoll sind, sollten Möglichkeiten für Bürgerbeteiligung vorgesehen werden.

Beim Feuerwehrneubau wurde dies nicht umgesetzt, beim Neubau des Kinderhauses Karlsdorf ist nun zwar eine PV-Anlage geplant, aber die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung wurde wieder verworfen.

Diese Bürgerbeteiligung wurde in Maßnahme 6.1.5 “Energie der Bürger: Bürgerbeteiligung fördern” explizit nochmals aufgegriffen:

Durch Bürgerbeteiligung wird die Realisierung von erneuerbaren Energieprojekten beschleunigt und durch die Verringerung von Energieimporten, regionale Beschäftigungseffekte und Gewerbesteuereinnahmen die regionale Wertschöpfung gesteigert.

Was wir davon als erstes angehen wollen: Bürgerenergiegesellschaft & Photovoltaik (PV)