Kindergarten Archive - SPD & parteifreie Bürgerinnen und Bürger https://spd-parteifreie-forstern.de/tag/kindergarten/ Wed, 11 May 2022 06:53:42 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.5.2 https://spd-parteifreie-forstern.de/wp-content/uploads/2019/12/cropped-LogoMakr_8X5EEu-1-1-32x32.png Kindergarten Archive - SPD & parteifreie Bürgerinnen und Bürger https://spd-parteifreie-forstern.de/tag/kindergarten/ 32 32 Gemeinderatssitzung 10.5.2022: Gebühren der Kindertagesstätten & Umbau “Villa Wirbelwind” https://spd-parteifreie-forstern.de/gemeinderatssitzung-10-5-2022-gebuehren-der-kindertagesstaetten-umbau-villa-wirbelwind/ Wed, 11 May 2022 05:31:17 +0000 https://spd-parteifreie-forstern.de/?p=2453 In der heutigen öffentlichen Sitzung waren die Kindertagesstätten (alleiniger) Schwerpunkt. Nach der Sitzung des entsprechenden Ausschusses in der Woche zuvor (der Merkur berichtete: Kinderbetreuung in Forstern: Gebühren werden steigen ), der Vorschläge erarbeitet hatte. muss der Gemeinderat die Beschlüsse fällen. TOP1: Schließtage der gemeindlichen Kindertagesstätten für das Kindertageseinrichtungenjahr 2022/2023; Beratung und Beschlussfassung Seit 2013 sind […]

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In der heutigen öffentlichen Sitzung waren die Kindertagesstätten (alleiniger) Schwerpunkt. Nach der Sitzung des entsprechenden Ausschusses in der Woche zuvor (der Merkur berichtete: Kinderbetreuung in Forstern: Gebühren werden steigen ), der Vorschläge erarbeitet hatte. muss der Gemeinderat die Beschlüsse fällen.


  • TOP1: Schließtage der gemeindlichen Kindertagesstätten für das Kindertageseinrichtungenjahr 2022/2023; Beratung und Beschlussfassung

Seit 2013 sind die Schließtage auf 30 Tage festgelegt. Der Kindertagesstättenausschuss empfiehlt, dies so beizubehalten. Einstimmig (bei 3 abwesenden Gemeinderäten) zugestimmt.


  • TOP2: Gewichtungsfaktor 2,0 für unter dreijährige Kinder in den Kindergärten “Villa Löwenzahn”, “Villa Wirbelwind” und “St. Korbinian” für das Kindertageseinrichtungenjahr 2022/2023; Beratung und Beschlussfassung

Diese Regelung gibt es seit 2007, der Beschluss dazu ist jährlich zu treffen. Einstimmig.


  • TOP3: Festsetzung der Kindergartengebühren und Krippengebühren für das Kindertageseinrichtungenjahr 2022/2023; Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Streu stellte, wie auch im Kindetagesstättenausschuss, die Einnahmen- und Ausgabesituation vor.

Im Kalenderjahr 2021 ergab sich im Bereich der Kindergärten (nicht enthalten Mittagsbetreuung, OGTS, Jugendarbeit etc.) ein Defizit von 953T€. Im Vorjahr lag das Defizit bei ca. 1002T€.

Kosten:
Personalkosten KITA Gemeinde: 1519T€
Personalkosten Korbinian: 291T€
Personalkosten Sonstige: 43T€
Personalkosten Rathaus: 180T€
Sachkosten: 210T€
Gesamt: 2245T€

Einnahmen: 1292T€ (davon Elternbeiträge ca. 250T€; Rest Förderung).

Defizit Villa Wirbelwind: 163T€ / 72% Kostendeckung
Defizit Villa Löwenzahn: 328T€ / 61% Kostendeckung
Defizit Villa Kunterbunt: 141T€ / 54% Kostendeckung

Bürgemeister Streu machte es nochmal deutlich: die Gemeinde leistet jedes Jahr fast 1 Mio€ zum Defizitausgleich. Er sprach auch über die Herausforderungen bei Personalausfällen. Hier kommt es in anderen Einrichtungen, so Herr Streu, zu Gruppenschließungen, die in Forstern bisher vermieden werden konnten. Man prüfe eine Übergabe an einen privaten Träger, er selbst frage sich aber auf Grund von aktuellen Erfahrungen aus anderen Gemeinden, ob dies eine bessere Lösung im Bezug auf eine dauerhafte Qualität & eine gesicherte Betreuung sei.

Investitionen in die Kindergärten seit 2008: 6,1 Mio€, davon alleine 4,6 Mio€ für das Kinderhaus in Karlsdorf.
(Diese Investitionen sind nicht in den obenstehenden laufenden Betriebskosten enthalten!)

Die Belegungszahlen und die Kapazitäten der einzelnen Einrichtungen wurden ebenfalls vorgestellt, ebenso die Personalzahlen dazu. Die Entwicklung der Kindergartengebühren über die vergangenen Jahre und ein Preisvergleich der Gebühren mit anderen Gemeinden wurde dargestellt.

Herr Goldammer hatte im Kindertagesstättenausschuss mit Blick auf das Konsolidierungskonzept des Haushalts eine Erhöhung von 20% empfohlen. Der Ausschuss empfiehlt eine Erhöhung zwischen 6% für die höheren Buchungskategorien und 8% für die niedrigeren Buchungskategorien. Die Beispielrechnung hierzu hatte Herr Goldammer aufbereitet.

Im nächsten Kindergartenjahr sind die Gruppen “voll”, erklärte Bürgermeister Streu. Die bisher aus anderen Gemeinden betreuten Kinder hatten  1-Jahres-Verträge, die zum nächsten Kindergartenjahr alle gekündigt werden mussten, damit die Plätze für Forsterner Kinder ausreichen.

Franz-Josef Obermaier wies darauf hin, dass das Defizit von knapp 1 Mio€ von der gesamten Gemeinde getragen werde, um eine gute Kinderbetreuung anzubieten. Einige Gemeinderäte sagten, dass natürlich für manche Eltern eine Erhöhung nicht leicht zu tragen sei. Man habe vor einiger Zeit, auch auf Vorschlag der Elternbeiräte damals, beschlossen, jährlich moderate Anpassungen vorzunehmen um nicht irgendwann dann doch große Erhöhungen vornehmen zu müssen. Unter diesem Gesichtspunkt seien die 6-8% Erhöhung ein guter Kompromiss. Erwin Nominacher wies darauf hin, dass ab 2025 ein gesetzlicher Anspruch auf Zurverfügungsstellung eines Kindergartenplatzes greife. Hier sei man in Forstern gut aufgestellt. Ob das andere Gemeinden mit jetzt schon fehlenden Betreuungsplätzen leisten können werden, sei offen.

Bürgermeister Streu griff die Formulierung von Franz-Josef Obermaier auf uns wies auf das “WIR” hin – die gesamte Gemeinde / Gesellschaft trägt das Defizit der Kindertagesstätten.

Nach langer und intensiver Diskussion im Gemeinderat stimmte der Gemeinderat der vorgeschlagenen Erhöhung einstimmig zu.

Auszüge aus der Präsentation sollen laut Bürgermeister Streu auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden.


  • TOP4: Festsetzung der Hortgebühren für das Kindertageseinrichtungenjahr 2022/2023; Beratung und Beschlussfassung

Auch im Bereich des Horts wurde für die Beispielrechnung die gleiche Erhöhungslogik von 6-8% im Hort angewendet. Die üblicherweise gebuchten Zeiten seien so nur von der geringeren Erhöhung betroffen. Einstimmig zugestimmt.

Auch hier erfolgt der Hinweis der Verwaltung, dass laut Konsoldierungskozept eine Erhöhung von 20% notwendig wäre.


  • TOP5: Festsetzung der Gebühren für die außerschulische Mittagsbetreuung für das Kindertageseinrichtungenjahr 2022/2023; Beratung und Beschlussfassung

Auch hier arbeitet man nicht kostendeckend. Für das neue Jahr sind 56 Kinder angemeldet. die Buchungstage und -kategorien sind einzeln flexibel zu wählen. Für das nächste Jahr ergibt sich kalkulatorisch eine Kostendeckung von 65%. Hier wird laut Rechnungsprüfungsausschuss des Landratsamtes eine Kostendeckung von mindestens 72,5% empfohlen / erwartet.

Daraus ergibt sich der Vorschlag einer Erhöhung von
4,00€ auf 4,50€ für die Kurzzeitbuchung, von
6,50€ auf 7,00€ bei der Langzeitgruppe.
Einstimmig zugestimmt.


  • TOP6: Änderung der Satzung über den Betrieb und die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Forstern; Beratung und Beschlussfassung

Das Betreuungsangebot im Hort wurde für Freitage auf 16:00h angepasst, die Anschrift des Kinderhauses in Karlsdorf angepasst. Der Gemeinderat beschliesst die Änderungen einstimmig.

Bereits seit letzem Jahr wurde in der Satzung eingeführt, dass eine Bescheinigung der Betreuungsgebühren 10.-€ kostet. Bürgermeister Streu erläuterte den Aufwand hinter dieser Bescheinigung. die eben auch Kosten in der Verwaltung verursache.


  • TOP7: Änderung der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Forstern; Beratung und Beschlussfassung

Analog den zuvor diskutierten Anpassungen der Gebühren wurde die neue Gebührensatzung einstimmig beschlossen.

Geändert wurde zudem der Passus der Ferienbetreuung im Hort: hier wird pauschal ein Beitrag von 8.-€/Tag entsprechend 40.-€ pro Woche angesetzt.

(Für Kinder der Mittagsbetreuung lautet die Empfehlung, den Beitrag von 15.-€ auf 18.-€ / Tag zu erhöhen. Dies muss separat beschlossen werden.)


  • TOP8: Umbau des alten Kinderhauses “Villa Wirbelwind” in den gemeindlichen Kinderhort: Vorstellung der aktuellen Kostenschätzung und Beratung über das weitere Vorgehen

Es sind einige Umbau- und Renovierungsmaßnahmen sowie Umgestaltungen für die Altersgruppe der Hortkinder notwendig. Anhand des Plans wurde gezeigt, dass man in der Struktur des Gebäudes kaum Eingriffe macht. Im Bereich der WCs müssen Umbauten vorgenommen werden. Im Obergeschoss sollen 2 zusätzliche Trockenbauwände eingezogen werden. Am Brandschutz ändert sich hierdurch laut Vorinformation nichts.

Kostenschätzung des Architekten in Summe: 281.400.-€; im Haushalt sind 300.000.-€ für die Maßnahme eingestellt.

 

Ein großer Posten hierbei sind die Bodenbeläge: die Empfehlung des Architekten lautet, den 14 Jahre alten Linoleum-Boden zu erneuern. Die Kostenschätzung hierfür lautet 57.500.-€. Die Reparatur der Sonnenschutzanlage ist mit 32.000.-€ angesetzt.

 

Sebastian Klinger fragte, ob es für eine solche Sanierung eine Förderung gäbe. Hier hat Herr Goldammer mehrfach Kontakt mit der Landesregierung gehabt, bisher ohne Erfolg. Das Gebäude wurde bereits 2 Mal gefördert, weshalb Bürgermeister Streu hier skeptisch ist.

 

Nicht berücksichtigt sind hier: Erneuerung der Heizungsanlage, Einbau einer Lüftungsanlage,
Umstellung der Beleuchtung, PV-Anlage.

Gerhard Eicher sprach sich dafür aus, die jetzt notwendigen Schritte zu machen und den Boden nur aufzubereiten und

die Heizungsanlage jetzt nicht anzufassen. Georg Els fragte nach den Kosten einer Bodensanierung und ob man die Heizung noch weiterbetreiben könne. Aus Sicht des Architekten kann die Heizung drinbleiben – aber vielleicht möchte man ja auf eine nachhaltige Lösung mit einer Wärmepumpe umstellen? Dann wird die Planungsleistung eines HLS-Planers notwendig.

Erwin Nominacher sprach sich gegen eine teure Sanierung aus, da dies der Haushalt nicht hergibt. Josef Obermaier wies darauf hin, dass man ja nicht wisse, wie die Nutzung des Gebäudes langfristig aussehe. Auch er sprach sich dagegen aus: mehr als die jetzt notwendigen Maßnahmen solle man – mit Blick auf die Kosten & den Zeitbedarf – nicht durchführen. Peter Feckl ergänzte, dass man das Gebäude jetzt schnell für die Nutzung des Horts zur Verfügung stellen sollte. Mit umfangreichen Planungen würde man das deutlich verzögern. Einige weiteren Gemeinderäte schlossen sich dem Ansatz an, “das notwendige zu tun” und das Gebäude schnell für den Hort zur Verfügung zu stellen.

Der Gemeinderat votierte einstimmig für die Vorgehensweise, sich auf die notwendigen Maßnahmen zu beschränken.


  • TOP9: Anfragen – Informationen
    • In den nächsten Wochen werden auf der Staatsstraße einige Sperrungen und Umleitungen passieren, da die Kanalsanierungsarbeiten laufen.
    • Einige Stellen im Ort weisen nach wie vor Schäden nach dem Glasfaserausbau auf: z.B. vor dem Schreibwarengeschäft und im Gewerbegebiet. Die Verwaltung drängt hier auf eine schnelle Behebung, ggf. durch andere Firmen und Rechnungstellung an die Deutsche Glasfaser.
    • Simona Loupal fragte erneut nach der Anbringung der Hinweisschilder “Abstand Fahrradfahrer”. Diese sollen laut Bürgermeister Streu kurzfristig durch den Bauhof angebracht werden.

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Gemeinderatssitzung 4.5.2021: Kindergartengebühren, Ortsmitte & Bauordnung https://spd-parteifreie-forstern.de/gemeinderatssitzung-4-5-2021-kindergartengebuehren-ortsmitte-bauordnung/ Tue, 04 May 2021 20:18:01 +0000 https://spd-parteifreie-forstern.de/?p=2136 TOP1: Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 13.4.2021 Wurde einstimmig genehmigt. TOP2: Verfahren zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebiets; Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; Beratung und Beschlussfassung Hintergrundinformation zu dem Thema gibt es hier in unserem Artikel aus […]

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Wurde einstimmig genehmigt.


  • TOP2: Verfahren zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebiets; Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; Beratung und Beschlussfassung

Hintergrundinformation zu dem Thema gibt es hier in unserem Artikel aus 2019: Ortsmitte – was passiert da?

Herr Gronle vom Büro Plankreis war in der Sitzung anwesend und resümierte zu Beginn kurz zu dem Verfahren, das nun seit einigen Jahren läuft. Im Dezember 2015 wurde die Städtebauförderung angemeldet und im Jahr 2016 wurden die vorbereitenden Untersuchungen angestossen. Die Ergebnisse wurden im Dezember 2019 dem Gemeinderat vorgestellt und gebilligt. Er ging nochmals auf die Zielsetzungen und die festgestellten “Missstände” ein. (Diese Punkte können unter dem obenstehendes Link in unserem Artikel und auch in der dort verknüpften Originalpräsentation vom Plankreis nachgelesen werden)

Als nächsten Schritt skizzierte Herr Gronle den Erlass einer Sanierungssatzung, die den Zweck hat, die weiteren Maßnahmen zu steuern und Fördermittel für die festgelegten Aktivitäten zu erhalten. Die Möglichkeiten für Festsetzungen innerhalb des Sanierungsgebietes sind weitreichend und sollen die Gemeinde in die Lage versetzen, bei allen im Sanierungsgebiet erfolgenden Schritten den Einklang mit dem Sanierungsziel abzugleichen.

Maria Feckl fragte nach, ob die Sanierungssatzung und die Sanierungsziele gegenüber dem staatlichen Bauamt hilfreich sein kann, um die Staatsstraße, die ja deutlich als Missstand aufgenommen ist, anders zu gestalten und beispielsweise Tempo 30 zu erreichen. Herr Gronle stellte klar, daß eine Staatsstraße insoweit problematisch sei, als daß die Gemeinde hier eben nicht Eigentümer sei. Erwin Nominacher sprach auch das Thema Radweg an, der aus Sicherheitsaspekten dringend notwendig sei.

Herr Bürgermeister Streu verlas die Stellungnahmen ohne Einwand vor und der Gemeinderat nahm diese einstimmig zur Kenntnis. Die Stellungnahmen mit Anmerkungen, u.a. vom Straßenbauamt, der Handwerkskammer,  der Kreisbrandinspektion, des Ordinariats München, des Landratsamtes Erding (verschiedene Sachgebiete), des Landesamts für Denkmalpflege, des Abwasserzweckverbandes, der Telekom, der Wasserversorgung ForstNord, der Regierung von Oberbayern und einigen weiteren wurden vollständig verlesen und vom Gemeinderat entsprechend zur Kenntnis genommen.


  • TOP3: Novelle der Bayerischen Bauordnung – Neues Abstandsflächenrecht; Änderung/Aufhebung Abstandsflächensatzung; Beratung und Beschlussfassung

    Zu diesem Tagesordnungspunkt war Herr Architekt Jaksch anwesend. Er hatte anhand einiger gezeigter Skizzen die Auswirkungen bzw. Abweichungen der am 1.Februar 2021 erlassenen Satzung zur “alten” bayrischen Bauordnung und der neuen bayrischen Bauordnung dargestellt.

Legt man den Grundstücksflächenbedarf nach der alten Bauordnung zu Grunde und setzt diesen mit 100% an, so ist der Flächenbedarf bei der neuen Bauordnung nur noch 71%, auf Basis der erlassenen Satzung in Forstern aber bei 125% um die Abstandsflächen einzuhalten. Hierbei ist zu beachten, daß diese Beispielzahlen für den gezeigten Baukörper gelten und von der Ausführung der Giebel abhängig sind.

Seit dem Erlass der Satzung in Forstern gab es laut Herrn Bürgermeister Streu mehrere Anfragen zur Befreiung von dieser Satzung. Hierzu gab es Vorbesprechungen in den Fraktionen, die laut Herrn Streu eine Tendenz für eine Aufhebung der Satzung ergaben. Im LK Erding gibt es nur 2 Gemeinden, die eine entsprechende Satzung erlassen haben.

Franz-Josef Obermaier wandte ein, daß der Zweck der Satzung ja durchaus seine Berechtigung hatte, man jedoch die Auswirkung auf den Flächenbedarf nicht genau abgeschätzt hatte. Er plädierte, auch mit Blick auf die hohe Komplexität einer Prüfung von Bauanträgen und der Gefahr von Klagen gegen die Satzung für eine Aufhebung. Herrn Neglia sprach an, daß mit der aktuellen Regelung ein Ausbau eines Dachgeschosses mit einem Giebel oftmals unmöglich wird. Herr Eicher wies darauf hin, daß der Gemeinderat mit der Satzung das “alte” Baurecht weiterführen wollte. Dies könnte man mit einer Anpassung der Höhenfaktoren erreichen, wie sie laut seiner Aussage in Hohenlinden angewandt wurden.

Eine Befreiung im Einzelfall würde letztlich dazu führen, daß sich das Risiko von Ungleichbehandlung ergibt und man die Satzung gleich aufgeben könnte.

Herr Georg Els wiederholte den im Januar verfolgten Zweck der Satzung und stellte fest, daß dieser Zweck nicht erreicht wurde und auch nicht durch Nachjustierungen vollständig erreicht werden kann. Er sieht einen hohen Mehraufwand für Verwaltung und Bauausschuss und spricht sich für eine Aufhebung der Satzung aus.

Nach weiterer umfangreicher und intensiver Diskussion wurde abgestimmt: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautete, die Satzung aufzuheben. Hierzu gab es 11 Fürstimmen bei 6 Gegenstimmen.

 


  • TOP4: Straßenname für die neue Stichstraße zur Dorfstraße in Preisendorf; Beratung und Beschlussfassung

Es gab verschiedene Vorschläge. Der Gemeinderat stimmte nach kurzer Aussprache mit 12:5 Stimmen für den Vorschlag “Am Kirchenfeld” nach dem dortigen Flurstück.

 


  • TOP5: Neubau eines Kinderhauses mit 5 Gruppen in Karlsdorf; Auftragsvergabe Gewerk Außenanlagen; Beratung und Beschlussfassung.

    Es wurden 10 Gebote abgegeben, das wirtschaftlichste Angebot einer Firma aus St. Wolfgang liegt bei 279T€ und damit 45T€ unter der Kostenschätzung. Einstimmig.


  • TOP 6: Beitragsersatz der Kinderbetreuungsgebühren für die Monate April und Mai 2021; Beratung und Beschlussfassung

    Herr Bürgermeister Streu hatte es auf der Homepage der Gemeinde schon vorab bekanntgegeben: auch für April & Mai ist eine Entlastung bei den Betreuungsgebühren möglich: Elterninfo Betreuungsgebühren April/Mai 2021

    Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu, die Betreuungsgebühren analog der Monate zuvor bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen zu erstatten.
    Die Erstattung soll so schnell wie möglich erfolgen.

 


  • TOP7: Neuer Name für das geplante Kinderhaus – Kindergarten “Villa Regenbogen” und Kinderkrippe “Villa Rappelkiste”; Beratung und Beschlussfassung

Der Namensvorschlag lautet “Villa Löwenzahn”. Einstimmig beschlossen.


  • TOP8: Übergabe des Mittagessens an den Dienstleister kitafino; Zusammenarbeit mit dem Kochhaus Oskar; Beratung und Beschlussfassung

    Das Kochhaus Oskar hat mitgeteilt, daß eine Kooperation mit dem genannten Dienstleister ab dem Kindergartenjahr 2021/22 eingegangen wird. Die Bestellung & Abrechnung erfolgt dann direkt durch die Eltern über eine App.

Der Kindertagesstättenausschuss hat sich das Konzept angesehen und empfiehlt dem Gemeinderat die Zustimmung. Einstimmig.


  • TOP9: Festsetzung der Kindergartengebühren und der Krippengebühren für das Kindertageseinrichtungenjahr 2021/2022; Beratung und Beschlussfassung

In diesem Jahr werden die Kindertagesstätten ein Defizit von ca. 1 Mio€ erwirtschaften. Die Anstellungsschlüssel wurden erläutert, hier ist das Ziel, diese stetig anzupassen, indem Neueinstellungen zurückhaltend oder gar nicht erfolgen.

Eine Gegenüberstellung der Gebühren mit umliegenden Gemeinden wurde erstellt, hier liegt Forstern im oberen Preisbereich. Die Abrechnungsstruktur soll geändert werden, da diese einen immensen Aufwand in der Verwaltung erzeugen. Hier soll eine Vereinfachung durch Buchungskategorien erfolgen.

  • Im Konsolidierungskonzept zum Haushalt der Gemeinde wurde eine Erhöhung der Gebühren um 20% eingeplant. Dies ist in den Augen von Herrn Streu aktuell so nicht umsetzbar. Herr Goldammer wies darauf hin, daß die nun vorgeschlagenen Nicht-Umsetzung der Erhöhung hier problematisch sein könnte.

Auf Basis des aktuell Mittelwertes von 1,65€ je Stunde wurden Buchungskategorien vorgeschlagen. Somit gibt es keine Preiserhöhung im Stundensatz.

Der Gemeinderat beschließt die Festlegung der Gebühren gemäß des Vorschlags einstimmig.

 


  • TOP10: Festsetzung der Hortgebühren für das Kindertageseinrichtungenjahr 2021/2022; Beratung und Beschlussfassung

    Hier gab es zuletzt eine Erhöhung auf 1,90€ je Stunde. Bei einer 20%igen Erhöhung läge Forstern weit über den Preisen anderer Gemeinden. Analog zum Kindergarten lautet der Vorschlag, auch hier Buchungskategorien mit dem alten Mittelwert von 1,90€ festzusetzen.

Einstimmig.


  • TOP11: Festsetzung der Gebühren für die außerschulische Mittagsbetreuung; Beratung und Beschlussfassung

    Die ausserschulische Mittagsbetreuung ist nicht kostendeckend. Aktuell sind ca. 50 Kinder angemeldet. Die Gebühren sollen gemäß Vorschlag der Verwaltung bei 4.-€ bzw. 6,50€ je nach Buchungszeit zu belassen. Einstimmig.


  • TOP12: Schließtage der gemeindlichen Kindertagesstätten; Beratung und Beschlussfassung

    Die Schließtage wurden im letzten Jahr auf 30 Tage pro Jahr angehoben. Dies wird beibehalten. Einstimmig.


  • TOP13: Gewichtungsfaktor 2,0 für unter dreijährige Kinder in den Kindergärten “Villa Regenbogen”, “Villa Wirbelwind” und “St. Korbinian”; Beratung und Beschlussfassung

    Die Regierung von Oberbayern hat mitgeteilt, daß hier eine Förderung mit dem Faktor 2,0 möglich ist, wenn Kinder nicht im Monat der Aufnahme in den Kindergarten bereits 3 Jahre alt sind. Laut Herrn Goldammer bedeutet dies eine 5-stellige Förderung. Beschlossen mit einer Gegenstimme.


  • TOP14: Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Forstern; Beratung und Beschlussfassung

    Überarbeitet wurden unter anderem die Anmeldegebühr (jetzt 10.-€) und die Regelung zur Erhebung anderer Gebühren. Die Ferienbetreuung im Hort ist ab sofort wochenweise buchbar. Die Abrechnung der Essensgebühren (siehe TOP8) ist nur neu geregelt. Regelungen bei Überschreitung der Buchungsgebühren wurden eingefügt.

  • Der Gemeinderat beschließt den Satzungsentwurf wie vorgestellt. Einstimmig.

 


  • TOP15: Änderung der Satzung für den Betrieb und die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Forstern; Beratung und Beschlussfassung

    Herr Bürgermeister Streu wies auf die Änderungen bzw. neuen Regelungen hin. Am Freitag wird die Öffnungszeit auf Vorschlag der Einrichtungen auf 15:00h reduziert. Dies wird auch Einsparungen bei den Personalkosten bedeuten. Herr Streu stellte in Aussicht, daß man sich ja nach der Eröffnung in Karlsdorf überlegen könnte, zukünftig in einer einzigen Einrichtung eine Langzeitgruppe zu etablieren, aber nicht in allen Einrichtungen wie bisher.

Die Kernzeiten und Buchungsgruppen wurden entsprechend neu fixiert.

Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag einstimmig zu.

 


  • TOP16: Bauleitplanung benachbarter Gemeinden; Gemeinde Hohenlinden – 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 – Altstockach-Ost; Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Beratung und Beschlussfassung
  • Der Gemeinderat stellt fest, daß die Belange der Gemeinde Forstern nicht berührt werden, bittet jedoch um Beteiligung am weiteren Verfahren. Einstimmig.

 


  • TOP17: Anfragen / Informationen
    • Es gab eine Anfrage zur Übernahme der Kosten für eine FSJ-Stelle. Die Kosten liegen bei ca. 8-10T€/Jahr. Die Stelle wurde im Haushaltsplan nicht vorgesehen. In der Vergangenheit waren diese Stellen durchaus wertvoll für die Kindergärten, die Jugendarbeit oder den FC Forstern. Der Gemeinderat sieht dies positiv
    • In Preisendorf werden Stromleitungen im Gehweg verlegt. Hier fragten die Kraftwerke Haag, ob anschließend geteert oder gepflastert werden soll. Die Mehrkosten müsste die Gemeinde tragen. Hier tendiert man zur Teerung.

 

Weitere ggf. noch unter diesem Punkt besprochene Themen habe ich leider dann nicht mehr verfolgen können, da ich die Sitzung auf Grund der Ausgangssperre kurz vor 22:00h verlassen habe. 

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Gemeinderatssitzung 23.6.2020: Ein erster Blick auf den Haushalt 2019 / Digitalisierung in der Schule / Kosten des Kinderhauses in Karlsdorf https://spd-parteifreie-forstern.de/gemeinderatssitzung-23-6-2020-ein-erster-blick-auf-den-haushalt-2019-digitalisierung-in-der-schule-kosten-des-kinderhauses-in-karlsdorf/ Tue, 23 Jun 2020 19:57:58 +0000 https://spd-parteifreie-forstern.de/?p=1684 TOP1: Vorstellung Arbeitsfeld sozialer Ansprechpartner der Gemeinde Forstern Herr Weigl stellte seine Tätigkeiten, die für Forstern mit 14 Wochenstunden angesetzt ist, anhand einer Präsentation vor. Obdachlosigkeit & Notunterkunft Asyl - 8 Familien wohnen derzeit in der Unterkunft am Steinfeld; insgesamt 43 Personen. Für die Notunterkünfte ist das Landratsamt zuständig, hier besteht eine enge Vernetzung zu […]

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  • TOP1: Vorstellung Arbeitsfeld sozialer Ansprechpartner der Gemeinde Forstern

Herr Weigl stellte seine Tätigkeiten, die für Forstern mit 14 Wochenstunden angesetzt ist, anhand einer Präsentation vor.

    • Obdachlosigkeit & Notunterkunft
    • Asyl – 8 Familien wohnen derzeit in der Unterkunft am Steinfeld; insgesamt 43 Personen. Für die Notunterkünfte ist das Landratsamt zuständig, hier besteht eine enge Vernetzung zu Herrn Weigl, der bei Anträgen etc. hilft.
    • Seniorenbeirat
    • Soziales: Beratungsgespräche (z.B. zur Grundsicherung, Landespflegegeld); Hausbesuche; Projekte (z.B. “Forstern trifft die Welt” 2019, Wunschbaum)

Für die Zukunft geplant: Wiederholung des Begegnungstages “Forstern trifft die Welt”, Sprach- und Kulturcafé im VBW, Idee: Spendenfonds “Forstern hilft Forstern”

Wurde einstimmig genehmigt.

  • TOP3: Verleihung Ehrenbezeichnung “Altbürgermeister” an Ersten Bürgermeister a.D. Georg Els

Die AWG-Fraktion hatte den Antrag eingebracht und die Leistungen aus der 24jährigen Amtszeit dargelegt. Mit diesem Ehrentitel sind keine finanziellen Wirkungen verbunden. Herr Els hat auf vorherige Nachfrage bestätigt, sich mit der Bezeichnung “Alt”-Bürgermeister anfreunden zu können. Dies wurde einstimmig vom Gemeinderat beschlossen,

  • TOP4: Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben

Folgende überplanmäßige Ausgaben stehen an:

    • Überschreitung um 68T€ bei der Haushaltsstelle der Schulverbandumlage (welche per Beschluss des Schulverbands erhöht wurde)
    • Betriebskostenförderung für den katholischen Kindergarten durch höhere Belegung & Buchungszeiten: 17T€
    • Freiwillige Feuerwehr: Wartung der Schutzanzüge & Geräte – hier wurde die Rechnung erst im Folgejahr gestellt, so daß in 2019 sowohl die Kosten für 2018 und 2019 enthalten sind: 5T€

Alle 3 überplanmäßigen Ausgaben wurden einstimmig genehmigt.

  • TOP5: Vorlage der Jahresrechnung 2019 nach Art. 102 Abs. 2 GO

Herr Goldammer stellte die Zahlen vor. Dies dient zu diesem Zeitpunkt nur der groben Information der Gemeinderäte. Daran anschließend erfolgt die örtliche Rechnungsprüfung, anschließend wir die Jahresrechnung festgestellt und anschließend die Entlastung beschlossen.
Zusätzlich prüft auch noch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle.

Die Mindestzuführung wurde erreicht, die geplante Höhe jedoch nicht. Ursächlich hierfür waren (ungewollte) Einsparungen bei den Personalkosten im Rathaus, da zeitweise die Geschäftsleitung und auch andere Stellen nicht besetzt waren.

Im Vermögenshaushalt entstand ein Defizit von 2,5 Mio€.

Der Beschlussvorschlag wurde auf Antrag von Maria Feckl um den Passus “ohne Einwände” gekürzt. Die Kenntnisnahme erfolgte mit 12 Stimmen und 4 Gegenstimmen

  • TOP6: Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans “Am Tadinger Feld” nach § 13 b BauGB; Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Wurde auf Grund von weiterem Klärungsbedarf von der Tagesordnung heruntergenommen. Mit 15 Stimmen beschlossen.

  • TOP 7: Digitalisierung der Grund- und Mittelschule; Beauftragung eines Fachbüros, Sachstand und weiteres Vorgehen

Der Vorschlag der Verwaltung ist, sich fachliche Unterstützung und Begleitung für die Umsetzung zu holen. Nur die Tafeln oder andere Geräte zu kaufen, genügt nicht, wenn die Funktionalität sichergestellt sein soll. Die Schulleitung hat sehr detailliert dargelegt, wie zukünftig gearbeitet wird und welches Equipment hierfür angedacht ist.

Ob die Verkabelung / Dosen etc. hierfür zukunftsfähig vorhanden sind, soll extern geprüft werden und Fehler in der Ausschreibung durch externe Unterstützung vermieden werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein geeignetes Ingenieurbüro sowie rechtliche Beratung zu beauftragen und den Gemeinderat über den Fortschritt auf dem Laufenden zu halten. Einstimmig beschlossen.

  • TOP 8: Genehmigung des Zuwendungsvertrages zwischen der Gemeinde Forstern und der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH für den Breitbandausbau im Bundesförderprogramm, nochmalige Beratung und Genehmigung

Wurde von der Tagesordnung gestrichen, da dieser Punkt laut Herrn Bürgermeister Streu im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden muss.

  • TOP 9: Breitbandausbau in der Gemeinde Forstern; Vorgesehene Auswahlentscheidung zum technischen Breitbandausbau; Beratung und Beschlussfassung

Wurde von der Tagesordnung gestrichen, da dieser Punkt laut Herrn Bürgermeister Streu im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden muss.

  • TOP 10: Neubau Kinderhaus Karlsdorf; Sachstand und weiteres Vorgehen

Herr Jaksch stellte die aktualisierte Kostenberechnung vor. In 2018 waren 4,485 Mio€ angesetzt, jetzt liegt sie bei 4,75 Mio€. Die Förderung liegt bei 1,8 Mio€, da nur ein Anteil der Gesamtkostensumme (die 2 zusätzlichen Gruppen) förderfähig ist.

Die wichtigsten nächsten Gewerke im Baufortschritt, die nun ausgeschrieben werden müssen, sind Heizung / Sanitär / Lüftung & Elektro. Gegenstand der Diskussion war, ob vor den Ausschreibungen der Nachtragshaushalt genehmigt werden muß, damit man dann auch direkt entscheidungsfähig ist.

Welches Datum für den Ansatz der Umsatzsteuer maßgeblich ist, darüber herrschten unterschiedliche Meinungen.

Der Gemeinderat nimmt die Kostenberechnung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibungen nach Vorliegen des Nachtragshaushaltes vorzunehmen. Einstimmig genehmigt.

  • TOP 11: Bauleitplanverfahren benachbarter Gemeinden; Markt Isen, Flächennutzungsplan 27. Änderung, Bebauungsplan Gewerbegebiet Niederbachleiten II

Die Belange der Gemeinde Forstern sind nicht betroffen, die Gemeinde möchte über das weitere Verfahren informiert bleiben. Einstimmig beschlossen.

  • TOP 12: Anträge, Wünsche und Bekanntgaben
    • Der Diakonieverein Markt Schwaben bittet um einen Zuschuss von 150.-€ durch die Gemeinde. Der Zuschussvorschlag wurde laut Schreiben des Diakonievereins anhand der Nutzung durch Forsterner Bürger berechnet. In den letzten Jahren wurde dies ebenso gehandhabt. Mit einer Gegenstimme beschlossen.
    • Seitens des Kultusministeriums wurde eine Unterstützung für die Anschaffung von Leihgeräten bereitgestellt. Die Verwaltung & Frau Dr. Taubert sind hier bereits dran.
    • Sina Kiel stelle die Frage, ob auch eine Kalkulation aufgestellt wird, welche Gelder / Fristen durch den Personalmangel in der Verwaltung versäumt wurden. Herr Bürgermeister Streu verwies hier auf die nichtöffentliche Sitzung.

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