Gemeinderatssitzung 4.5.2021: Kindergartengebühren, Ortsmitte & Bauordnung


Wurde einstimmig genehmigt.


  • TOP2: Verfahren zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebiets; Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; Beratung und Beschlussfassung

Hintergrundinformation zu dem Thema gibt es hier in unserem Artikel aus 2019: Ortsmitte – was passiert da?

Herr Gronle vom Büro Plankreis war in der Sitzung anwesend und resümierte zu Beginn kurz zu dem Verfahren, das nun seit einigen Jahren läuft. Im Dezember 2015 wurde die Städtebauförderung angemeldet und im Jahr 2016 wurden die vorbereitenden Untersuchungen angestossen. Die Ergebnisse wurden im Dezember 2019 dem Gemeinderat vorgestellt und gebilligt. Er ging nochmals auf die Zielsetzungen und die festgestellten “Missstände” ein. (Diese Punkte können unter dem obenstehendes Link in unserem Artikel und auch in der dort verknüpften Originalpräsentation vom Plankreis nachgelesen werden)

Als nächsten Schritt skizzierte Herr Gronle den Erlass einer Sanierungssatzung, die den Zweck hat, die weiteren Maßnahmen zu steuern und Fördermittel für die festgelegten Aktivitäten zu erhalten. Die Möglichkeiten für Festsetzungen innerhalb des Sanierungsgebietes sind weitreichend und sollen die Gemeinde in die Lage versetzen, bei allen im Sanierungsgebiet erfolgenden Schritten den Einklang mit dem Sanierungsziel abzugleichen.

Maria Feckl fragte nach, ob die Sanierungssatzung und die Sanierungsziele gegenüber dem staatlichen Bauamt hilfreich sein kann, um die Staatsstraße, die ja deutlich als Missstand aufgenommen ist, anders zu gestalten und beispielsweise Tempo 30 zu erreichen. Herr Gronle stellte klar, daß eine Staatsstraße insoweit problematisch sei, als daß die Gemeinde hier eben nicht Eigentümer sei. Erwin Nominacher sprach auch das Thema Radweg an, der aus Sicherheitsaspekten dringend notwendig sei.

Herr Bürgermeister Streu verlas die Stellungnahmen ohne Einwand vor und der Gemeinderat nahm diese einstimmig zur Kenntnis. Die Stellungnahmen mit Anmerkungen, u.a. vom Straßenbauamt, der Handwerkskammer,  der Kreisbrandinspektion, des Ordinariats München, des Landratsamtes Erding (verschiedene Sachgebiete), des Landesamts für Denkmalpflege, des Abwasserzweckverbandes, der Telekom, der Wasserversorgung ForstNord, der Regierung von Oberbayern und einigen weiteren wurden vollständig verlesen und vom Gemeinderat entsprechend zur Kenntnis genommen.


  • TOP3: Novelle der Bayerischen Bauordnung – Neues Abstandsflächenrecht; Änderung/Aufhebung Abstandsflächensatzung; Beratung und Beschlussfassung

    Zu diesem Tagesordnungspunkt war Herr Architekt Jaksch anwesend. Er hatte anhand einiger gezeigter Skizzen die Auswirkungen bzw. Abweichungen der am 1.Februar 2021 erlassenen Satzung zur “alten” bayrischen Bauordnung und der neuen bayrischen Bauordnung dargestellt.

Legt man den Grundstücksflächenbedarf nach der alten Bauordnung zu Grunde und setzt diesen mit 100% an, so ist der Flächenbedarf bei der neuen Bauordnung nur noch 71%, auf Basis der erlassenen Satzung in Forstern aber bei 125% um die Abstandsflächen einzuhalten. Hierbei ist zu beachten, daß diese Beispielzahlen für den gezeigten Baukörper gelten und von der Ausführung der Giebel abhängig sind.

Seit dem Erlass der Satzung in Forstern gab es laut Herrn Bürgermeister Streu mehrere Anfragen zur Befreiung von dieser Satzung. Hierzu gab es Vorbesprechungen in den Fraktionen, die laut Herrn Streu eine Tendenz für eine Aufhebung der Satzung ergaben. Im LK Erding gibt es nur 2 Gemeinden, die eine entsprechende Satzung erlassen haben.

Franz-Josef Obermaier wandte ein, daß der Zweck der Satzung ja durchaus seine Berechtigung hatte, man jedoch die Auswirkung auf den Flächenbedarf nicht genau abgeschätzt hatte. Er plädierte, auch mit Blick auf die hohe Komplexität einer Prüfung von Bauanträgen und der Gefahr von Klagen gegen die Satzung für eine Aufhebung. Herrn Neglia sprach an, daß mit der aktuellen Regelung ein Ausbau eines Dachgeschosses mit einem Giebel oftmals unmöglich wird. Herr Eicher wies darauf hin, daß der Gemeinderat mit der Satzung das “alte” Baurecht weiterführen wollte. Dies könnte man mit einer Anpassung der Höhenfaktoren erreichen, wie sie laut seiner Aussage in Hohenlinden angewandt wurden.

Eine Befreiung im Einzelfall würde letztlich dazu führen, daß sich das Risiko von Ungleichbehandlung ergibt und man die Satzung gleich aufgeben könnte.

Herr Georg Els wiederholte den im Januar verfolgten Zweck der Satzung und stellte fest, daß dieser Zweck nicht erreicht wurde und auch nicht durch Nachjustierungen vollständig erreicht werden kann. Er sieht einen hohen Mehraufwand für Verwaltung und Bauausschuss und spricht sich für eine Aufhebung der Satzung aus.

Nach weiterer umfangreicher und intensiver Diskussion wurde abgestimmt: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautete, die Satzung aufzuheben. Hierzu gab es 11 Fürstimmen bei 6 Gegenstimmen.

 


  • TOP4: Straßenname für die neue Stichstraße zur Dorfstraße in Preisendorf; Beratung und Beschlussfassung

Es gab verschiedene Vorschläge. Der Gemeinderat stimmte nach kurzer Aussprache mit 12:5 Stimmen für den Vorschlag “Am Kirchenfeld” nach dem dortigen Flurstück.

 


  • TOP5: Neubau eines Kinderhauses mit 5 Gruppen in Karlsdorf; Auftragsvergabe Gewerk Außenanlagen; Beratung und Beschlussfassung.

    Es wurden 10 Gebote abgegeben, das wirtschaftlichste Angebot einer Firma aus St. Wolfgang liegt bei 279T€ und damit 45T€ unter der Kostenschätzung. Einstimmig.


  • TOP 6: Beitragsersatz der Kinderbetreuungsgebühren für die Monate April und Mai 2021; Beratung und Beschlussfassung

    Herr Bürgermeister Streu hatte es auf der Homepage der Gemeinde schon vorab bekanntgegeben: auch für April & Mai ist eine Entlastung bei den Betreuungsgebühren möglich: Elterninfo Betreuungsgebühren April/Mai 2021

    Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu, die Betreuungsgebühren analog der Monate zuvor bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen zu erstatten.
    Die Erstattung soll so schnell wie möglich erfolgen.

 


  • TOP7: Neuer Name für das geplante Kinderhaus – Kindergarten “Villa Regenbogen” und Kinderkrippe “Villa Rappelkiste”; Beratung und Beschlussfassung

Der Namensvorschlag lautet “Villa Löwenzahn”. Einstimmig beschlossen.


  • TOP8: Übergabe des Mittagessens an den Dienstleister kitafino; Zusammenarbeit mit dem Kochhaus Oskar; Beratung und Beschlussfassung

    Das Kochhaus Oskar hat mitgeteilt, daß eine Kooperation mit dem genannten Dienstleister ab dem Kindergartenjahr 2021/22 eingegangen wird. Die Bestellung & Abrechnung erfolgt dann direkt durch die Eltern über eine App.

Der Kindertagesstättenausschuss hat sich das Konzept angesehen und empfiehlt dem Gemeinderat die Zustimmung. Einstimmig.


  • TOP9: Festsetzung der Kindergartengebühren und der Krippengebühren für das Kindertageseinrichtungenjahr 2021/2022; Beratung und Beschlussfassung

In diesem Jahr werden die Kindertagesstätten ein Defizit von ca. 1 Mio€ erwirtschaften. Die Anstellungsschlüssel wurden erläutert, hier ist das Ziel, diese stetig anzupassen, indem Neueinstellungen zurückhaltend oder gar nicht erfolgen.

Eine Gegenüberstellung der Gebühren mit umliegenden Gemeinden wurde erstellt, hier liegt Forstern im oberen Preisbereich. Die Abrechnungsstruktur soll geändert werden, da diese einen immensen Aufwand in der Verwaltung erzeugen. Hier soll eine Vereinfachung durch Buchungskategorien erfolgen.

  • Im Konsolidierungskonzept zum Haushalt der Gemeinde wurde eine Erhöhung der Gebühren um 20% eingeplant. Dies ist in den Augen von Herrn Streu aktuell so nicht umsetzbar. Herr Goldammer wies darauf hin, daß die nun vorgeschlagenen Nicht-Umsetzung der Erhöhung hier problematisch sein könnte.

Auf Basis des aktuell Mittelwertes von 1,65€ je Stunde wurden Buchungskategorien vorgeschlagen. Somit gibt es keine Preiserhöhung im Stundensatz.

Der Gemeinderat beschließt die Festlegung der Gebühren gemäß des Vorschlags einstimmig.

 


  • TOP10: Festsetzung der Hortgebühren für das Kindertageseinrichtungenjahr 2021/2022; Beratung und Beschlussfassung

    Hier gab es zuletzt eine Erhöhung auf 1,90€ je Stunde. Bei einer 20%igen Erhöhung läge Forstern weit über den Preisen anderer Gemeinden. Analog zum Kindergarten lautet der Vorschlag, auch hier Buchungskategorien mit dem alten Mittelwert von 1,90€ festzusetzen.

Einstimmig.


  • TOP11: Festsetzung der Gebühren für die außerschulische Mittagsbetreuung; Beratung und Beschlussfassung

    Die ausserschulische Mittagsbetreuung ist nicht kostendeckend. Aktuell sind ca. 50 Kinder angemeldet. Die Gebühren sollen gemäß Vorschlag der Verwaltung bei 4.-€ bzw. 6,50€ je nach Buchungszeit zu belassen. Einstimmig.


  • TOP12: Schließtage der gemeindlichen Kindertagesstätten; Beratung und Beschlussfassung

    Die Schließtage wurden im letzten Jahr auf 30 Tage pro Jahr angehoben. Dies wird beibehalten. Einstimmig.


  • TOP13: Gewichtungsfaktor 2,0 für unter dreijährige Kinder in den Kindergärten “Villa Regenbogen”, “Villa Wirbelwind” und “St. Korbinian”; Beratung und Beschlussfassung

    Die Regierung von Oberbayern hat mitgeteilt, daß hier eine Förderung mit dem Faktor 2,0 möglich ist, wenn Kinder nicht im Monat der Aufnahme in den Kindergarten bereits 3 Jahre alt sind. Laut Herrn Goldammer bedeutet dies eine 5-stellige Förderung. Beschlossen mit einer Gegenstimme.


  • TOP14: Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Forstern; Beratung und Beschlussfassung

    Überarbeitet wurden unter anderem die Anmeldegebühr (jetzt 10.-€) und die Regelung zur Erhebung anderer Gebühren. Die Ferienbetreuung im Hort ist ab sofort wochenweise buchbar. Die Abrechnung der Essensgebühren (siehe TOP8) ist nur neu geregelt. Regelungen bei Überschreitung der Buchungsgebühren wurden eingefügt.

  • Der Gemeinderat beschließt den Satzungsentwurf wie vorgestellt. Einstimmig.

 


  • TOP15: Änderung der Satzung für den Betrieb und die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Forstern; Beratung und Beschlussfassung

    Herr Bürgermeister Streu wies auf die Änderungen bzw. neuen Regelungen hin. Am Freitag wird die Öffnungszeit auf Vorschlag der Einrichtungen auf 15:00h reduziert. Dies wird auch Einsparungen bei den Personalkosten bedeuten. Herr Streu stellte in Aussicht, daß man sich ja nach der Eröffnung in Karlsdorf überlegen könnte, zukünftig in einer einzigen Einrichtung eine Langzeitgruppe zu etablieren, aber nicht in allen Einrichtungen wie bisher.

Die Kernzeiten und Buchungsgruppen wurden entsprechend neu fixiert.

Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag einstimmig zu.

 


  • TOP16: Bauleitplanung benachbarter Gemeinden; Gemeinde Hohenlinden – 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 – Altstockach-Ost; Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Beratung und Beschlussfassung
  • Der Gemeinderat stellt fest, daß die Belange der Gemeinde Forstern nicht berührt werden, bittet jedoch um Beteiligung am weiteren Verfahren. Einstimmig.

 


  • TOP17: Anfragen / Informationen
    • Es gab eine Anfrage zur Übernahme der Kosten für eine FSJ-Stelle. Die Kosten liegen bei ca. 8-10T€/Jahr. Die Stelle wurde im Haushaltsplan nicht vorgesehen. In der Vergangenheit waren diese Stellen durchaus wertvoll für die Kindergärten, die Jugendarbeit oder den FC Forstern. Der Gemeinderat sieht dies positiv
    • In Preisendorf werden Stromleitungen im Gehweg verlegt. Hier fragten die Kraftwerke Haag, ob anschließend geteert oder gepflastert werden soll. Die Mehrkosten müsste die Gemeinde tragen. Hier tendiert man zur Teerung.

 

Weitere ggf. noch unter diesem Punkt besprochene Themen habe ich leider dann nicht mehr verfolgen können, da ich die Sitzung auf Grund der Ausgangssperre kurz vor 22:00h verlassen habe.