Eicher-Siedlung: Bodenmarkierungen “Spielstraße” als Erinnerung.

Zu viel Tempo in der Spielstraße

In der Gemeinderatssitzung vom 13.4.2021 hatte Gemeinderätin Sina Kiel es unter “Anfragen / Informationen” angesprochen:
In der Eicher-Siedlung, die komplett als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist, wird oft zu schnell gefahren.

Im Nachgang der Sitzung fand dann vor einigen Tagen ein Termin vor Ort mit Bürgermeister Rainer Streu, Mitarbeitern des Bauhofs sowie Sina Kiel und Martin Lang statt.

Die Position der Spielstraßenschilder an den beiden Eingängen zum Gebrüder-Eicher-Ring wurde diskutiert. Möglicherweise werden diese beim Abbiegevorgang in den Ring nicht immer deutlich wahrgenommen. Die Position sollte aber laut Herrn Streu nicht verändert werden, weil die Schilder anhand ihrer Position den Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs “rechtsgültig” markieren.

Viele Kinder sind in der Siedlung mit dem Rad oder Roller unterwegs und es ergeben sich einige Gefahrenpunkte. Der Vorschlag seitens Herrn Streu lautete, als nächsten Schritt mit Bodenmarkierungen hier zusätzliche Aufmerksamkeit für die Spielstraße zu schaffen.

Soeben hat Herr Streu mitgeteilt, daß eine Fachfirma beauftragt wurde und die Markierungen in Kürze aufgebracht werden.

 

Was gilt eigentlich in einer “Spielstraße”?

Verkehrsberuhigter Bereich

Das Schild, das die meisten Verkehrsteilnehmer mit einer Spielstraße in Verbindung bringen – Fußgänger und spielendes Kind, Auto und Haus auf blauem Grund (Zeichen 325.1) – kennzeichnet einen verkehrsberuhigten Bereich.

Im Gegensatz zur Spielstraße dürfen hier zwar Autos und Zweiräder fahren, allerdings nur in Schrittgeschwindigkeit (nach der Rechtsprechung sind das vier bis maximal zehn km/h). Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen, und Kinderspiele sind überall erlaubt. Allerdings dürfen sie den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. Die anderen Verkehrsteilnehmer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern und müssen, wenn nötig, warten.

Beim Ausfahren aus dem verkehrsberuhigten Bereich gelten die gleichen Regeln wie beim Verlassen eines Grundstücks. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen sein. Dazu gehören auch querende Fußgänger. Parken ist nur auf dafür vorgesehenen Flächen zulässig.

Quelle: ADAC, Fahrrad-, Spielstraße, verkehrsberuhigter Bereich: Das gilt für Autofahrer, Fußgänger und Co.