Gemeinderatssitzung 25.1.2022: Hochwasserschutz & Ausgabengenehmigung


  • TOP1: Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 14.12.2021

Einstimmig genehmigt.


  • TOP2: Hochwasserschutzkonzept der Gemeinde Forstern; Vorstellung des aktuellen Planungsstands

Herr Brandhorst vom Ingenieurbüro Sehlhoff war zu diesem TOP anwesend und erläuterte das bereits 2015 für 5 Gemeinden erarbeitete Hochwasserschutzkonzept. Bisher wurden keine Maßnahmen umgesetzt, da alle Gemeinden die Problematik des Grunderwerbs haben. “Hochwasserschutz braucht Platz”, so Brandhorst.

2017 lag für Forstern ein Entwurf vor, den man zur Genehmigung hätte einreichen können, was allerdings ohne die notwendigen Dienstbarkeiten oder Grundstücke keinen Sinn ergäbe.

Dem Gemeinderat wurde ein Film mit einer Simulation eines Flutereignisses in der Bestandssituation gezeigt. Zunächst sind hier Tading und die Wettinger Straße betroffen, der Hirschbach reagiert mit Verzögerung und überflutet dann zuerst Reithofen, bevor es im Ortsbereich Forstern und im Gewerbegebiet zu einer Überflutung kommt.

Die Maßnahmen (hier rechts im Vorschaubild eine ältere Übersicht von der Homepage der Gemeinde Forstern) wurden durch Herrn Brandhorst skizziert. Hochwasserrückhaltung sei immer eine Mischung aus Retention (Rückhaltung) und einem ausreichenden Abfluss, also Gelände- und Gewässermaßnahmen.
Das Oberflächenwasser darf bei Starkregenereignissen nicht unterschätzt werden, Herr Brandhorst erinnerte an die Bilder aus Landshut aus dem Jahr 2021. Das Wasser findet immer seinen ursprünglichen Lauf, das sei auch bei der letzten Überflutung in Forstern so passiert. Basis für die Berechnungen sind die Niederschlagswerte des Deutschen Wetterdienstes, die dann noch in Abflussmengen umgerechnet werden.

Eine vorgestellte Gestaltungsmöglichkeit ist eine Belassung der bestehenden Verrohrung mit einer neuen Oberflächengestaltung des Flussbetts. Dies hätte auch einen gestalterischen Aufwertungseffekt. Das bestehende Rohr “einfach zu vergrößern” sei auf Grund der Bebauung rundherum nicht so einfach. Die Pflege einer Verrohrung sei nicht weniger aufwändig als die Pflege einer gestalteten Oberflächenführung. Eine Verrohrung ist zudem in der Herstellung teurer.

Auch diese Planungssituation wurde mit einer Simulation in einem Film präsentiert.

Bezüglich des Vorschlags der Oberflächengestaltung gäbe es bisher Bedenken bei einige Anwohnern, so Bürgermeister Streu. Franz-Josef Obermaier sprach sich auf Basis der Erfahrungen der vergangenen Starkregen klar für eine offene Gestaltung einer Umleitung oberhalb des Orts aus.

Torsten Scharmatinat fragte nach, wozu die Gemeinde im Bezug auf die im Flusslauf nachfolgenden Gemeinden verpflichtet ist. Hier sei es so, dass sowohl Privatleute als auch Gemeinden einen Einspruch gegen eine Planung einlegen könnten. Gerhard Eicher fragte nach einer Priorisierung, was man also zuerst anpacken müsste. Nur die Verrohrung zu erweitern ohne eine Retentionsmöglichkeit zu schaffen, bringe nicht allzuviel, so der Planer.

Für Preisendorf gibt es keine detaillierte Hochwasserberechnung, den bestehenden Kanal neu auszubauen sei “zu teuer”, so daß eine Rückhaltung die günstigere Maßnahme sei. Der gezeigte Plan war hier schon überholt, da in der dort noch geplanten Retentionsfläche ein Haus gebaut wurde.

“Womit sollen wir anfangen?” war die Frage von Bürgermeister Streu an Herrn Brandhorst. Aus technischer Sicht, so dieser, sollte man mit der Situation rund um die Ortsmitte Forstern beginnen, da hier der kritischste Punkt sei. Die geplanten Maßnahmen würden nun vom Ingenieurbüro geprüft und dann mit Kostenschätzungen für die Maßnahmen versehen.

Hochwasserschutzmaßnahmen werden mit 50% – 75% der Kosten staatlich gefördert. Bedingung hierfür ist die Einhaltung eines “100jährigen Ereignisses” + eines Zuschlags von 15% für die Verstärkung der Starkregenreignisse durch den Klimawandel.


  • TOP3: Genehmigung von außerplanmäßigen und überplanmäßigen Ausgaben nach Art. 66 GO; Beratung und Beschlussfassung

Dem Gemeinderat lag eine Auflistung der ausserplanmäßigen Ausgaben vor. Hierbei geht es um auf der Haushaltsstelle nicht entsprechend geplanten Ausgaben. Der Gemeinderat genehmigt die Ausgaben für die Villa Löwenzahn ebenso wie für die Beseitigung der Sturmschäden. Einstimmig.


  • TOP4: Anfragen – Informationen
    • Über die coronabedingten Schliessungen der Kindertagesstätten wurde informiert.
    • 2 Landschaftspflegemaßnahmen werden demnächst durchgeführt: am Sportplatz sowie “am Bach” werden Gehölze bereinigt.
    • Der Gemeinderat hat die Erstellung der Planung für die Ortsmitte an ein Planungsbüro vergeben.

Hinweis: Die Beschlüsse werden nun auch seitens der Gemeinde zeitnah im Ratsinformationssystem protokolliert: Sitzung Gemeinderat 25.1.2022