Gemeinderatssitzung 19.1.2021: PV auf dem Kinderhaus & Bauordnung


Wurde einstimmig genehmigt.


  • TOP2: Neubau eines Kinderhauses mit 5 Gruppen in Karlsdorf; weiteres Vorgehen bezüglich der PV-Anlage; Beratung und Beschlussfassung

Herr Kaindl, Elektro-Fachplaner vom Ingenieurbüro Kaindl stellte seinen aktuellen Entwurf vor. Er begann die Präsentation seiner Entwurfsplanung damit, daß er für sich persönlich der Ansicht sei, daß man nur das umsetzen sollte, was man selbst auch an Strom nutzen kann, da für eine Einspeisung aus seiner Sicht keine nennenswerte Vergütung erfolgt.

Der vorgestellte Entwurf zeigte eine aufgeständerte Anlage mit größeren Reihenabständen, um eine Verschattung im Winter bei tiefer stehender Sonne zu vermeiden. Es würden möglicherweise ein “paar Module mehr” draufgehen, aber für den Kindergarten “brauche man das nicht”.

Erwin Nominacher fragte nach, ob bei der Maximalleistung der Anlage auch ein Laden von Elektrofahrzeugen von der Leistung her möglich wäre. Dies ginge, sei aber nicht erlaubt, so der Planer. Man dürfe den Strom nicht verkaufen, auch eine Ladung von Elektrofahrzeugen von Mitarbeitern sei nicht möglich, da dann geldwerter Vorteil anfiele. (Anmerkung: das ist selbstverständlich falsch, hier fällt gem. § 3 Nr. 46 EStG kein geldwerter Vorteil an. Die Regelung besteht seit dem Jahr 2017.)

Die PV Anlage läge bei geschätzten Kosten von 44.500.-€, der Speicher mit 14,5kW bei 23.500.-€, gesamt somit 78.000.-€. Die Anlage bestünde aus 124 Modulen mit einer Gesamtleistung von 38,5 kWp.
(Anmerkung: power2nature hatte in der Gemeinderatssitzung vom 28.7.2020 eine Variante mit 71,4 kWP, 15 kW Speicher zu einem Preis von 80.000.-€ vorgestellt.) 

Die Honoraraufstockung, die der Gemeinderat zu beschließen hatte, beträgt 12.500.-€ für das Ingenieurbüro. Einstimmig zugestimmt.


  • TOP3: Neubau eines Kinderhauses mit 5 Gruppen in Karlsdorf; Gewerk Außen- und Innenputzarbeiten; Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe

Die Angebote auf die Ausschreibungen wurden vom Bürgermeister vorgetragen. Der Gemeinderat beschloss die Vergabe anhand der Vorschläge. Einstimmig.


  • TOP4: Novelle der Bayerischen Bauordnung – Neues Abstandsflächenrecht; Entwurf einer Abstandsflächensatzung; Beratung und Beschlussfassung

Die Verwaltung hat sich in den umliegenden Gemeinden umgehört, beispielsweise Hohenlinden hat kurzfristig eine neue Satzung erlassen. Ziel für Forstern sei, so Bürgermeister Streu, die “gewohnte Wohnqualität” in Forstern zu erhalten. Entsprechend wurde ein Vorschlag durch die Verwaltung erarbeitet.

Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Diskussion den vorliegenden Entwurf wie ausgearbeitet. Einstimmig.


  • TOP5: Anfragen – Informationen
    • Eine Firma aus Buch hatte ein Muster von Luftreinigungsgeräten zur Verfügung gestellt. Herr Streu stellte das Gerät kurz vor und erklärte, daß die Gemeinde derzeit auf der Suche nach einer geeigneten Lösung sei. Die Kosten für solche Luftreiniger seien sehr hoch (ca. 6000.-€ bis 7000.-€) und günstigere Geräte brächten nicht die notwendige Reinigungsleistung.
    • Simona Loupal fragte nach, ob es schon Rückmeldungen zu den angekündigten Online-Vorträgen von power2nature gibt. Insgesamt seien schon einige Anmeldungen eingegangen, sagte Bürgermeister Streu, wobei das Interesse an der PV-Information, die man in Forstern ja bereits gemacht hatte, geringer sei.
      Infos zu den Veranstaltungen gibt es hier: Inforeihe PV / Elektromobilität / Heizung